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Kommentar
(08.03.2010)

Berlin - Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. („VGF“) unterstützt die am 3. März durch das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) veröffentlichte Ankündigung eines Gesetzentwurfs mit Vorschlägen zur Regulierung geschlossener Fonds, warnt jedoch vor der Einstufung als Finanzinstrumente.

Der VGF sieht sich in seinen Erwartungen bestätigt: „Wir fordern seit Februar 2009 eine sachgerechte und angemessene Regulierung geschlossener Fonds und haben dies auch im Rahmen unseres Eckpunktepapiers bereits mit konkreten Vorschlägen untermauert. Es war zu erwarten, dass die neue Koalition sich des Themas recht schnell annehmen würde“, bewertet VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba die Verlautbarung des BMF. Und auch vor dem Hintergrund aufkommender europäischer Regulierung seien die angekündigten Maßnahmen nur konsequent.

Die Beratungspflichten für den Vertrieb geschlossener Fonds künftig inhaltlich an den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auszurichten, bewertet Romba als sinnvoll. Kritisch sieht der Verband jedoch die damit ebenfalls geplante Einstufung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente: „Der Gesetzgeber hat sich bei der MIFID-Umsetzung zu recht gegen eine Qualifizierung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente ausgesprochen, weil sich der Charakter von Finanzinstrumenten bzw. Wertpapieren und geschlossenen Fonds grundlegend unterscheidet. Eine Änderung dieser Haltung könnte zudem dazu führen, dass gerade freie Vertriebe durch die dann entstehenden Anforderungen aus dem Kreditwesengesetz (KWG) in ihrer Existenz bedroht sein könnten.“

„Wir bleiben bei unserer Forderung, geschlossene Fonds nicht einfach unter bestehende – teilweise sachfremde – Regelungen zu sortieren, sondern stattdessen mit einem eigenen Gesetz für eine Regulierung zu sorgen, die dem Produkt, seinem Markt und seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht wird. Das ist auch im Interesse eines wirksamen Anlegerschutzes das einzig Sinnvolle“, so Romba weiter.


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