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Kommentar
(01.02.2010)

Bonn / Frankfurt a.M. - Ab sofort darf wieder gezockt werden, denn die Allgemeinverfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) vom 19. und 21. September 2008 zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen laufen mit Ablauf des 31. Januar 2010 ersatzlos aus. Seit der Lehman-Pleite vor 1,5 Jahren waren die hoch spekulativen Geschäfte mit deutschen Finanzaktien verboten.

Laut BaFin hat sich jedoch die Lage an den Finanzmärkten während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung dieser Notfallmaßnahme, welche die BaFin auf dem Höhepunkt der Finanzkrise erlassen hatte, bis auf Weiteres verzichtet werden kann.

Laut eigener Aussage wird die BaFin jedoch künftig laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten beobachten und wird bei einer erneuten Verschärfung neue Leerverkaufsregulierungen erlassen.


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